Einreichungen mit 03.03.2017 möglich.
Anträge können nur solange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.
Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen. Die Beilagen zum Förderungsantrag sind in Kopie vorzulegen.
*Die maximale Förderhöhe ist von der Höhe der Reduktion des Heizwärmebedarfs abhängig. Dieser wird mittels Energieausweis berechnet. Der Energieausweis wird von unserem Büro erstellt.