Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.
Um einen Antrag stellen zu können ist ein Energieausweis vorher und nach der Sanierung notwendig. Wir erstellen diese. mehr unter gebäudedoktor.at
Quelle: KPC Public Consulting
Die energetische Ausgangssituation für das Sanierungsobjekt bei Antragstellung und die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen sind mit Hilfe eines Energieausweises (OIB-Richtlinie 6, Ausgabe März 2015) mit der Berechnung des Heizwärmebedarfs des Gebäudes gemäß Richtlinie 2010/31/EU darzustellen.
Im Antragsformular unter „Technische Details Energieausweis“ ist von einer zur Ausstellung von Energieausweisen befugten Person gutachterlich zu bestätigen. Der Energieausweis ist für das zu sanierende Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus auszustellen.
Fragen Sie nach dem Energieausweis unter: https://www.gebaeudedoktor.at/kontakt/
Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen. Bis spätestens 30.09.2022 muss die Endabrechnung inkl. aller geforderten Unterlagen bei der Förderstelle der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einlangen.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich ONLINE.
Rechnungen müssen auf den/die FörderungsnehmerIn ausgestellt und vom/von der FörderungsnehmerIn bezahlt worden sein.
Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen. Die Beilagen zum Förderungsantrag sind in Kopie vorzulegen.
*Die maximale Förderhöhe ist von der Höhe der Reduktion des Heizwärmebedarfs
abhängig. Dieser wird durch einen Energieausweis ermittelt und in unserem Büro erstellt. Die
Kosten für den Energieausweis und die Förderungseinreichung betragen für Einfamilienhäuser einmalig € 550.- inkl. Ust.
Quelle: KPC
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich ONLINE! Wir erledigen dies für Sie!
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