Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus/Einzelwohnung

Was wird gefördert?

 

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.

 

Förderungsfähig sind ausschließlich umfassende Sanierungen nach "klimaaktiv Standard" sowie "guter Standard" und Teilsanierungen die eine Heizwärmebedarfsreduktion von mind. 40% ereichen.

 

Förderungsfähig sind:

 

  • die Dämmung von Außenwänden

  • Dämmung der oberste Geschoßdecken bzw. des Dachs

  • Dämmung der untersten Geschoßdecken bzw. des Kellerbodens

  • die Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren

 

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

 

 

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.

 

Die Förderungsaktion 2020 startet mit 11.05.2020 und läuft längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden.

 

Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen muss zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen.

 

Einreichungen sind bis 31.12.2020 möglich. (bzw. solange die Fördermittel zur Verfügung stehen)

 

 


Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten.

 

 

Maximal sind das bis zu:

 

  • 6.000 Euro für die thermische Sanierung nach "klimaaktiv" Standard

 

  • 5.000 Euro für die thermische Sanierung nach "guter" Standard

 

  • 4.000 Euro für Teilsanierungen (HWB- Reduktion um mind. 40%)

 

Zusätzlich wird ein Zuschlag von 3.000 Euro bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gewährt.

 

 

 

Das ergibt eine maximale mögliche Fördersumme von € 9.000.-

 


Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderungsmittel für den Sanierungsscheck 2018 werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt.

 

Im Rahmen des Sanierungsschecks können

  • (Mit-)EigentümerInnen,
  • Bauberechtigte oder
  • MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses

einen Förderungsantrag einreichen.
Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material, die Montage sowie für die Planung zusammen.

Was brauche für die Antragstellung?

  • Formular „Technische Details Energieausweis“
  • Energiekennzahlen den Energieausweisen - VOR der Sanierung - NACH der Sanierung
  • Meldezettel (bzw. amtlicher Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz); der/die
    AntragstellerIn muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein

Förderungsvoraussetzungen

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.

 

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach

  • klimaaktiv Standard (in Abhängigkeit des Gebäudes, maximaler Heizwärmebedarf: 50 kWh/m²a)
  • gutem Standard (in Abhängigkeit des Gebäudes, maximaler Heizwärmebedarf: 63 kWh/m²a)
  • Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

 
Für den Nachweis der Reduktion des Heizwärmebedarfes muss bereits bei Antragstellung jeweils ein Energieausweis vom Bestandsgebäude sowie ein Energieausweis des Gebäudes nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen berechnet werden. Bei einer Einzelbaumaßnahme ist der Energieausweis vom Bestandsgebäude ausreichend. Nähere Informationen zu den förderungsfähigen Maßnahmen finden Sie im Download-Bereich unter Formulare.

 

Der Energieausweis sowie etwaige notwendige Planungsleistungen werden von unserem Büro erstellt. Für die Ausstellung des Energieausweises (Einfamilienhäuser und Doppelhäuser) sowie für die Fördereinreichung bei der Förderungsstelle ist mit Kosten in der Höhe von € 550.- zu rechnen.

 

Fragen sie nach dem Energieausweis unter https://www.gebaeudedoktor.at/kontakt/

 

Partner

 

Thermische Sanierung in Österreich:

 

Informationen zur Bundesförderung -  "Sanierungsscheck 2020" für

 

 

Letzte Aktualisierung: 18.01.2021