Sanierungsscheck 2015 für Private - Mehrgeschoßiger Wohnbau

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.

 

Die Förderungsaktion 2015 startet mit 02.03.2015. Einreichungen sind bis 31.12.2015 möglich.


Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. max. 4.000 Euro für die thermische Sanierung und max. 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden.


Bitte beachten Sie, dass der Förderungsantrag vor Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden muss.

geförderte Maßnahme max. Förderungshöhe       maximale Zuschläge

Umfassende Sanierung

klima:aktiv Standard

4.000 Euro
  • 500 Euro bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit österreichischem Umweltzeichen

  • 500 Euro bei Verwendung von Holzfenstern

  • 300 Euro für den Energieausweis

Umfassende Sanierung

guter Standard

3.000 Euro

Teilsanierung 30 %

2.500 Euro

Teilsanierung 20 %

2.000 Euro

Einzelbaumaßnahme - Oberste Geschoßdecke/Dach - Fenster/Außentüren

1.500 Euro

Umstellung Wärmeerzeugungssystem

2.000 Euro* oder 1.000 Euro


Die angeführten Förderungshöhen sind mit max. 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Der Sanierungsscheck für den mehrgeschoßigen Wohnbau richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • WohnungseigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschoßigen Wohnbaus

Pro AntragstellerIn kann nur eine Förderung beantragt werden. Weiters kann auch pro Objekt nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Mit „Objekt“ ist die einzelne Wohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau gemeint. Eine Förderung ist nur für Objekte im Inland möglich.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Bei Wohnungseigentum

 

  • Für die Sanierung des gesamten Wohnbaus muss entweder ein einstimmiger Beschluss oder ein nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft für die Durchführung der Maßnahmen vorliegen oder bis zum geplanten Baubeginn nachgewiesen werden.
  • Kostenvoranschläge und Rechnungen können auf den/die FörderungsnehmerIn sowie auf die Wohnungseigentümergemeinschaft lauten.
  • Der Antrag muss in Form eines Sammelantrages bei einer der Bausparkassen eingereicht werden.

Alle zur Einreichung notwendigen ausgefüllten Formulare, den Energieausweis sowie die Abwicklung kann von uns übernommen werden.

 

Hier gehts zur Antragstellung

Detailinfos

Infoblatt mehrgeschoßiger Wohnbau
infoblatt_mgw_sanierungsscheck2015.pdf
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förderfähige Kosten
foerderungsfaehige_kosten_sanierungssche
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FAQ - oft gestellte Fragen
faq_sanierungsscheck2015.pdf
Adobe Acrobat Dokument 871.8 KB
Förderantrag mehrgeschoßiger Wohnbau
foerderungsantrag_mgw_sanierungsscheck20
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So erhalten Sie den benötigten Energieausweis

Die Mitarbeiter der Reiter GmbH erstellen für Sie den Energieausweis zur Lukrierung der Fördermittel.

Infos unter: 0316/22 55 03

Partner

 

Thermische Sanierung in Österreich:

 

Informationen zur Bundesförderung -  "Sanierungsscheck 2020" für

 

 

Letzte Aktualisierung: 18.01.2021