Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.
Förderungsfähig sind ausschließlich umfassende Sanierungen nach "klimaaktiv Standard" sowie "guter Standard" und Teilsanierungen die eine Heizwärmebedarfsreduktion von mind. 40% ereichen.
Förderungsfähig sind:
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen.
Die Förderungsaktion 2020 startet mit 11.05.2020 und läuft längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden.
Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen muss zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen.
Einreichungen sind bis 31.12.2020 möglich. (bzw. solange die Fördermittel zur Verfügung stehen)
Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten.
Maximal sind das bis zu:
Zusätzlich wird ein Zuschlag von 3.000 Euro bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gewährt.
Das ergibt eine maximale mögliche Fördersumme von € 9.000.-
Förderungsmittel für den Sanierungsscheck 2018 werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt.
Im Rahmen des Sanierungsschecks können
einen Förderungsantrag einreichen.
Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien.
Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material, die Montage sowie für die Planung zusammen.
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.
Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach
Für den Nachweis der Reduktion des Heizwärmebedarfes muss bereits bei Antragstellung jeweils ein Energieausweis vom Bestandsgebäude sowie ein Energieausweis des Gebäudes
nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen berechnet werden. Bei einer Einzelbaumaßnahme ist der Energieausweis vom Bestandsgebäude ausreichend. Nähere Informationen zu den förderungsfähigen
Maßnahmen finden Sie im Download-Bereich unter Formulare.
Der Energieausweis sowie etwaige notwendige Planungsleistungen werden von unserem Büro erstellt. Für die Ausstellung des Energieausweises (Einfamilienhäuser und Doppelhäuser) sowie für die Fördereinreichung bei der Förderungsstelle ist mit Kosten in der Höhe von € 550.- zu rechnen.
Fragen sie nach dem Energieausweis unter https://www.gebaeudedoktor.at/kontakt/